Beim Schulsanitätsdienst handelt es sich um ein pädagogisches Projekt, bei dem die Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen. Der Schulsanitätsdienst (SSD) ergänzt und sichert die Erste-Hilfe-Versorgung an der Hugo-Höfler-Realschule in Breisach. Die Ausbildung zum Schulsanitäter erfolgt durch einen Erste-Hilfe Kurs im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten und findet freiwillig in der 8. Klassenstufe statt. Nach erfolgreicher Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler in der neunten Klassenstufe als Schulsanitäter eingesetzt. In der neunten Klasse bekommen die ausgebildeten Schulsanitäter einmal im Monat einen Crashkurs zur Auffrischung.
Die Ausbildung und Betreuung der Schulsanitäter übernimmt die Lehrerin Nadine Possinger in Kooperation mit den Johannitern.
Aufgaben der Schulsanitäter:
• Schulsanitäter/innen leisten während der normalen Unterrichtszeit und bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen ihren Mitschüler/innen bei Unfällen und plötzlichen Krankheitssymptomen Beistand bzw. Erste-Hilfe, bis sie wieder am Unterricht teilnehmen, von den Eltern abgeholt oder dem herbeigerufenen Rettungsdienst übergeben werden können.
• Sie prüfen das Erste-Hilfe Material und füllen dies gegebenenfalls wieder auf.
• Alarmiert werden die Schulsanitäter per Durchsage. Sie dürfen ihren Unterricht verlassen.
• Alle Unfälle müssen von den Schulsanitätern in einem Ordner im Sekretariat dokumentiert werden.
2. Grundsätze
• Die Verantwortung für die Erste-Hilfe-Leistungen bleibt bei den Lehrkräften bzw. bei der Schulleitung.
• Die Eltern der Schülerinnen und Schüler müssen der Teilnahme am Schulsanitätsdienst zustimmen.
• Bei schwereren Unfällen ist immer ein Lehrer hinzuzurufen.
Der Sanitätsdienst liefert einen wichtigen Beitrag zum Schulklima und zeugt von sozialer Kompetenz der mitwirkenden Schüler. Deshalb ist er als positiv für die Bewertung des Sozialverhaltens zu bedenken. Außerdem erhalten die Schüler einen Eintrag ins Zeugnis, gemäß „Schüler X hat sich mit Engagement im Sanitätsdienst für die Schulgemeinschaft eingesetzt“.
Die Erste-Hilfe-Bescheinigung ist zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig und ersetzt den erste-Hilfe Kurs für den Führerschein.