Elternvertretung

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule, also die gewählten Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreter/innen. Dem Elternbeirat obliegt es u.a., das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten.

Quelle: Regierungspräsidien Baden-Württemberg